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39. Kalenderwoche 2008

Datum:  17.09.2008

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

 

Schwunghafter Handel mit Betäubungsmitteln

 

Strafkammer 5

5 KLs 304 Js 7268/08

 

Verfahren gegen

 

1. Volker G., geb. Oktober 1969

Verteidiger:

Rechtsanwalt Klein, Heidelberg

 

2. Axel T., geb. Juni 1970

Verteidiger:

Rechtsanwalt Kirsch, Karlsruhe

 

 

Prozessauftakt:

Montag, 22. September 2008, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 10., 17., 20. und 21. Oktober 2008, jeweils 9.00 Uhr)

 

 

 

Dem Angeklagten Volker G. wird zur Last gelegt, im Zeitraum von September 2007 bis Ende Januar 2008 zunächst allein in 10 Fällen jeweils 50 Gramm Heroin und ab Anfang Februar 2008 gemeinsam mit dem Mitangeklagten Axel T. in weiteren 10 Fällen wiederum jeweils 50 Gramm Heroin, in einem Fall sogar 100 Gramm Heroin, sowie zugleich jeweils 2 bis 3 Gramm Kokain erworben und gewinnbringend weiterverkauft zu haben. 

Nachdem die Angeklagten im April 2008 erneut Kokain erworben hatten, wurden sie festgenommen.

 

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

Hauptverhandlung gegen den faktischen sowie den eingetragenen Geschäftsführer einer früheren GmbH mit Sitz im Raum Heidelberg

 

Strafkammer 22 - Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 616 Js 11025/05

 

Verfahren gegen

 

1. Ernst B., geb. Mai 1948

Verteidiger:

Rechtsanwalt Steinacker, Frankfurt

 

2. Stefan Z., geb. September 1957

Verteidiger:

Rechtsanwalt Gross, Frankfurt

 

 

Prozessauftakt:

Dienstag, 23. September 2008, 9.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 30. September, 07., 14. und 21. Oktober 2008, jeweils 9.30 Uhr)

 

Dem Angeklagten Ernst B. wird zur Last gelegt, in seiner Eigenschaft als geschäftsführender Komplementär einer KG Anfang 2000 den Erwerb einer GmbH durch die KG bewirkt und anschließend als faktischer Geschäftsführer der GmbH, über deren Vermögen bereits Ende 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, in den Jahren 2000 und 2001 Einnahmen der GmbH in Höhe von rund DM 28 Millionen unmittelbar nach dem Eingang auf dem Firmenkonto der GmbH auf ein sog. Cash-Pool-Konto der KG, über das er allein verfügungsberechtigt gewesen sei, geleitet zu haben. Vorgefasster Absicht entsprechend soll er beinahe DM 15 Millionen für andere Firmen oder eigene Zwecke verwendet haben. Trotz des ihm bekannten erhöhten Finanzbedarfs der GmbH habe er in der Folgezeit nach und nach „lediglich“ rund DM 13,2 Millionen auf die Konten der GmbH zurück überwiesen. Dies hätte, was er gewusst habe, zur Folge gehabt, dass der GmbH die zur Aufrechterhaltung ihrer Geschäfte erforderlichen Mittel seit Juni 2001 nicht mehr zur Verfügung gestanden hätten.

Der Angeklagte Stefan Z. soll als eingetragener Geschäftsführer dieser GmbH spätestens im März 2001 erkannt haben, dass die Überweisungen von dem Cash-Pool-Konto der KG auf das Konto der GmbH nicht dem erhöhten Liquiditätsbedarf der GmbH entsprachen. Dennoch soll er das bislang lediglich faktisch praktizierte Cash-Pool-Abkommen zwischen der GmbH und der KG im März 2001 in schriftlicher Form vertraglich vereinbart und trotz der ihm in der Folgezeit bekannt gewordenen Existenzgefährdung der GmbH nicht fristlos gekündigt haben. Des weiteren soll er pflichtwidrig die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrages unterlassen haben.

 

Dem Angeklagten Ernst B. wird des weiteren zur Last gelegt, er soll für die GmbH aus einem - auf seine Veranlassung von einer anderen GmbH übernommenen - Auftrag über die Errichtung einer Anlage mit einem Volumen von rund DM 20 Millionen Abschlagszahlungen in Höhe von rund DM 16,1 Millionen gefordert und erhalten haben, obwohl er bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht beabsichtigt habe, die Anlage vertragsgemäß erstellen zu lassen. Die Gelder seien für andere Zwecke verwendet worden.  

Der Angeklagte Stefan Z. habe auf Geheiß des Angeklagten Ernst B. die Vertragsübernahme durchgeführt und in Kenntnis des Tatplans des Angeklagten Ernst B. im Oktober 2001 eine weitere Nachtragszahlung von rund DM 3 Millionen gefordert. Zu der Auszahlung des Geldes sei es jedoch wegen der zwischenzeitlich beantragten Insolvenz nicht mehr gekommen.

 

 

Betrug mit Inseraten

 

Strafkammer 22 - Wirtschaftsstrafkammer

22 KLs 628 Js 34798/02

 

Verfahren gegen

 

1. Jens K., geb. Juli 1970

Verteidiger:

Rechtsanwalt Weidhaas, Ludwigshafen

 

2. Daniela Maria K., geb. November 1970

Verteidiger:

Rechtsanwalt Klein, Ludwigshafen

 

3. Nejla A., geb. Dezember 1979

Verteidiger:

Rechtsanwalt Endler, Mannheim

 

4. Songül K., geb. November 1979

Verteidiger:

Rechtsanwältin Mangold, Frankfurt

 

5. Abdur-Rahman M., geb. April 1981

Verteidiger:

Rechtsanwältin Haas, Ludwigshafen

 

 

Prozessauftakt:

Dienstag, 25. September 2008, 9.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 29. September, 02., 06., 13., 16., 23., 27., 30. Oktober und 04. November 2008, jeweils 9.30 Uhr mit Ausnahme des 23. und 30. Oktober 2008, an diesen beiden Tagen jeweils 11.15 Uhr)

 

Dem Angeklagten Jens K. wird zur Last gelegt, im Zeitraum von 2001 bis zu seiner Festnahme im Sommer 2006 durch betrügerisches Verhalten in weit über 1.300 Fällen Personen und Firmen zum Abschluss eines Anzeigenauftrags und Zahlung der vereinbarten Summe gebracht bzw. in über 60 Fällen dieses versucht zu haben (Gesamtschaden rund EUR 1,7 Millionen). Zur Verschleierung seiner Person und damit seiner Verantwortlichkeit soll er sich verschiedener über das gesamte Bundesgebiet verteilter Scheinfirmen bedient haben, bei denen er ständig wechselnde Strohgeschäftsführer eingesetzt haben soll. Von ihm geschulte Mitarbeiter hätten von einem von dem Angeklagten in Mannheim eingerichteten Call-Center telefonisch Kontakt mit den ins Auge gefassten Kunden aufgenommen und die Kunden durch wahrheitswidrige Angaben zum Abschluss eines Anzeigenvertrages bzw. zur Zahlung einer entsprechenden Geldsumme gebracht.

 

Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft soll der Angeklagte Jens K. ab Mai 2007 - in Kenntnis der Strafbarkeit seines bisherigen Verhaltens - zunächst mit Hilfe eines Rechtsanwaltes in sechs Fällen und ab November 2007 mit Hilfe eines Inkassounternehmens in einem Fall unter Vorspiegelung der angeblichen Rechtmäßigkeit seines Verhaltens die Forderungen aus den betrügerischen Anzeigeverträgen eingetrieben bzw. dieses versucht haben.

 

Der Angeklagten Nejla A. wird zur Last gelegt, zunächst als Telefonvermittlerin von Oktober 2002 bis Februar 2004, später - von März 2004 bis Juli 2006 mit einer Unterbrechung von etwas mehr als 3 Monaten - als Vertriebsleiterin des Call-Centers und damit als Vorgesetzte der Telefonisten in mehr als 700 Fällen des vollendeten Betrugs sowie in 17 Fällen des versuchten Betrugs als Mittäterin des Angeklagten Jens K. beteiligt gewesen zu sein.    

 

Der Angeklagte Abdur-Rahman M. soll in weit mehr als 350 Fällen, die Angeklagte Songül K. in über 80 Fällen des vollendeten Betrugs als Mittäter bzw. Mittäterin des Angeklagten Jens K. beteiligt gewesen sein. Beide sollen als Telefonvermittler gearbeitet haben.  

 

Die Angeklagte Daniela K. soll vor dem Haftrichter in Mannheim zu Gunsten ihres Ehemannes, des Angeklagten Jens K., falsch ausgesagt haben. Des weiteren soll sie in über 50 Fällen den Tatbestand der Geldwäsche verwirklicht haben, indem sie die Anweisung gegeben habe, aus den Betrugstaten erlangte Gelder von den Firmenkonten an sich oder Dritte zu überweisen

 

Der Angeklagte Jens K. befindet sich in Untersuchungshaft.

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